Weitere Informationen zur Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Richtlinien und Anforderungen der Norm EN 301 549
Chancen für Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Was kommt auf Ihr Unternehmen zu ?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat in Deutschland in Kraft, um die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Es verpflichtet Hersteller, Anbieterund Dienstleister dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich zu machen. Dies betrifft insbesondere Websites, Online-Shops und andere digitale Angebote, die für die gesellschaftliche Teilhabe essenziell sind.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen der Privatwirtschaft, die Norm EN 301 549 umzusetzen. Diese Norm basiert auf den WCAG (Version 2.1), den international anerkannten Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Für Websites und Online-Shops bedeutet das im Wesentlichen, die WCAG-Richtlinien aus Kapitel 9 der EN 301 549 einzuhalten. Wer jedoch komplexe Software oder Web-Apps entwickelt, muss zusätzliche Anforderungen aus der Norm berücksichtigen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die digitale Zugänglichkeit sicherzustellen.
Richtlinien und Anforderungen der Norm EN 301 549
Was ist die Norm EN 301 549?
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festlegt. Sie wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) entwickelt.
Die Norm dient dazu, sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Sie schafft einen einheitlichen Standard für Barrierefreiheit in der Europäischen Union und unterstützt die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie anderer Gesetze wie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Verbindung zu den WCAG 2.1 Standards
Ein wesentlicher Bestandteil der EN 301 549 sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Kapitel 9 der Norm enthält detaillierte Anforderungen an barrierefreie Webinhalte, die direkt auf die WCAG 2.1 zurückgreifen. Für komplexere Produkte und Anwendungen, wie interaktive Web-Apps oder Software, gibt es zusätzliche technische Anforderungen.
Beispiele für Anforderungen:
- Perzeptible Inhalte: Alternativtexte für Bilder, barrierefreie Multimedia-Inhalte.
- Bedienbarkeit: Tastaturnavigation, ausreichend Zeit für Eingaben.
- Verständlichkeit: Klare und einfache Sprache, konsistente Navigation.
- Robustheit: Kompatibilität mit unterstützenden Technologien (z. B. Screenreader).
Chancen für Unternehmen
Wie können Sie von den neuen Richtlinien profitieren?
Die Einhaltung der EN 301 549 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bietet Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch strategische Vorteile. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erschließen neue Zielgruppen wie Menschen mit Behinderungen und Senioren, verbessern die Nutzererfahrung für alle und stärken die Markenreputation. Zudem profitieren Unternehmen von einer besseren Suchmaschinenplatzierung durch barrierefreie Inhalte und können sich gegenüber der Konkurrenz abheben. Barrierefreiheit fördert Innovationen, stärkt die Kundenbindung und minimiert rechtliche sowie finanzielle Risiken. Insgesamt ist sie nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch ein wertvolles Investment in die Zukunft.
Wir können Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer Website helfen!