Opt-in

… das Zustimmungsverfahren

Was ist ein Opt-in?

Ein Opt-in ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, welches von dem Nutzer bestätigt werden muss. Dies muss vor der Verwendung eines Produktes oder einer Webseite geschehen.

Die ausdrückliche Zustimmung abgeben

Der Begriff Opt-in stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt so viel wie “sich für etwas entscheiden”. Er findet seinen Ursprung im Permission Marketing und dient dort dem Zweck, den User dazu zu bewegen, Werbekontaktaufnahmen explizit zu erlauben. Er soll seine ausdrückliche Zustimmung abgeben, was meist über E-Mail, Telefon oder SMS funktioniert. Im Gegensatz zu dem Verfahren steht das Opt-out, bei welchem der User seine automatisch abgegeben Einwilligung im Nachhinein wieder zurück nehmen kann.

Das Double-Opt-In

In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit dem einfachen Opt-in Verfahren im Bereich des E-Mail-Marketings, aus dem Grund, dass private Kontaktdaten der User bei ihrer Registrierung abgefragt werden konnten. Zur Registrierung oder Anmeldung können User nämlich meist beliebige Kontaktdaten angeben, so auch fehlerhafte Daten, Daten dritter Personen oder Organisationen. Um das zu Vermeiden, aktualisierte und verbesserte man das Verfahren. Dieses neue Verfahren nennt sich Double-Opt-In.

Hier muss der User die Angegebenen Kontaktdaten immer in einem zweiten Schritt bestätigen. Meist geschieht das über E-Mail (oder auch schriftlich per Post oder per Telefon), durch das Versenden sogenannter Checkmails. Diese beinhalten eine Bitte um Bestätigung der angegebenen Adresse.

Möchte ein User beispielsweise ein Abonnement abschließen, geschieht dies in fast jedem Fall über ein Double-Opt-In Verfahren. Infolge dessen, ist sein Abonnement erst wirksam, wenn er die empfangene Checkmail bestätigt. Gerade für den User ist dieses Prinzip von großem Nutzen. Ist der Eintrag seiner Daten nämlich missbräuchlich erfolgt, kann er die Checkmail einfach ignorieren und sich so gegen ein ungewolltes Abonnement schützen.

Über die Jahre hat sich dieses Prinzip im E-Mail Marketing innerhalb Deutschlands weit verbreitet.

Die Rechtslage

Bestimmte Werbemaßnahmen, wie beispielsweise Werbung per E-Mail oder Telefon, sind in Deutschland nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Damit das von den Unternehmen auch eingehalten wird, gibt es das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§7, Absatz 2, Nummer 2 von 3, 2004).

Dieses Gesetz besagt, dass, sollte ein Nutzer Werbung ohne ausdrückliches Einverständnis (Opt-In) erhalten, eine Wettbewerbsverletzung vorliegt. Relevant ist das in erste Linie für Telefon und E-Mail, nicht aber zwangsläufig für das Versenden von Werbung per Post.